1. Führen des Belegungsplans
Der Vermieter stellt sicher, dass keine Überbuchungen stattfinden.
Die Sicherstellung passiert über die Buchungsmaschine von e-holidayhome.
Daten, die bei e-holidayhome als frei angezeigt werden, können
auch gebucht werden. Alle Reservationen, auch die Eigenbelegungen
des Vermieters, müssen online bei e-holidayhome abgebucht
werden. Auf die Eigenbelegung des Vermieters wird selbstverständlich
keine administrative Gebühr erhoben.
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2. Verantwortlickeiten bei Überbuchung
Sollte es doch Überbuchungen geben, hat immer die Buchung den
Vorrang, die als erstes über die Buchungsmaschine von e-holidayhome
eingebucht wurde.
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3. Vor der Ankunft
des Kunden
Das Ferienobjekt muss vor Ankunft des Kunden so kontrolliert und
vorbereitet sein, dass der Kunde eine saubere Unterkunft vorfindet.
Zwischen Ab- und Anreise ist eine Reinigung des gesamten Mietobjektes
einschliesslich eventueller Aussenbereiche und Nebengebäude
durchzuführen.
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4. An-/Abreise
des Kunden, Schlüsselübergabe
Der Kunde reist zwischen 16.00 und 19.00 Uhr an. Der Schlüsselhalter
nimmt den e-holidayhome-Gutschein, der zum Ferienaufenthalt berechtigt,
vom Kunden entgegen und zeigt das Mietobjekt, erklärt die Funktionsweise
der Einrichtungen und übergibt die Bett- und Toilettenwäsche
(falls im Preis inbegriffen). Empfehlenswert ist es, das Mietobjekt
mit dem Kunden bei Ankunft und Abreise zu kontrollieren. Die Abreise
des Kunden erfolgt bis 10 Uhr.
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5. Instandhaltung des Ferienhauses/Wohnung
Bei Problemen im Zusammenhang mit dem Mietobjekt, während oder
ausserhalb der Vermietung, ist der Vermieter/Schlüsselhalter
für die Lösung zuständig. e-holidayhome sollte frühzeitig
über nötige Reparaturen und/oder Ersatzanschaffungen in
Kenntnis gesetzt werden.
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6. Kundendienst während des Aufenthaltes
Bei Problemen mit dem Kunden (Reklamationen) ist der Vermieter/Schlüsselhalter
(soweit möglich) verpflichtet die beanstandeten Leistungen
sofort vor Ort zu erbringen oder die e-holidayhome über Mängel
in Kenntnis zu setzten. e-holidayhome kann bei fehlerhafter oder
mangelnder Betreuung durch den Vermieter/Schlüsselhalter
den Betrag der Rückerstattung durch Kundenreklamationen beim
Vermieter einfordern.
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7. Ersatz für
den Schlüsselhalter
Bei Verhinderung oder Abwesenheit des Vermieters/Schlüsselhalters
ist eine Ersatzperson zu beauftragen, um einen störungsfreien
Kundenempfang zu gewährleisten.
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8. Schlusswort
Im weiteren gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der e-holidayhome.ch
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